Gerade in Zeiten häuslicher Isolation ist es wichtig das häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt nicht aus dem Blick gerät!

Am 01.02.2018 trat das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – die sog. Istanbul Konvention – in Deutschland in Kraft. Als umfassendes, verbindliches völkerrechtliches Regelwerk gibt es nationale Handlungspflichten vor. Deutschland hat jedoch gegen Artikel 59 der IK, welcher die Möglichkeit eines eigenständigen Aufenthaltstitels unabhängig vom Partner für von Gewalt betroffenen Frauen* regelt, einen Nichtanwendungsvorbehalt eingelegt.

In Deutschland gibt es die sogenannte 3-jährige Ehebestandszeit für Ehen zwischen nicht-deutschen Staatsbürgern ohne dauerhaften Aufenthalt, die mit einem deutschen Staatsbürger oder einer Person mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland verheiratet sind. Kommt es vor diesen drei Jahren zur Trennung, droht die Abschiebung, Gerade in Fällen von häuslicher und geschlechtsspezifischer (wirtschaftlicher, psychischer, physischer und sexualisierter) Gewalt hält dies Betroffene in unzumutbaren Lebensverhältnissen, da sie die erlebte Gewalt schwer nachweisen und beweisen können.

Der Hamburger Arbeitskreis zum Eheabhängigen Aufenthalt bestehend aus den verikom Beratungsstellen savia, i.bera, intervento und 2.ter Aufbruch!, der Beratungsstelle LÂLE in der IKB, Amnesty for Women, den autonomen Hamburger Frauenhäusern, der 24-7 Notaufnahme der Hamburger Frauenhäuser und dem Frauenhaus der Diakonie forderte den Bundestag auf, die Istanbul Konvention vollständig umzusetzen, um das Recht auf Schutz und ein gewaltfreies Leben für Frauen* in Deutschland zu gewährleisten.

Mehr Informationen dazu im Link zur Petition: epetitionen.bundestag/Petition_107950.

Eheabhängiger Aufenthalt: Vollständige Umsetzung der Istanbul Konvention tut not!